Der Ausschuss Migrationsrecht im DAV hat sich 2018 in mehreren Stellungnahmen zu aktuellen Verfassungsbeschwerden und Gesetzgebungsverfahren geäußert. Dabei lag der Schwerpunkt, wie schon 2017 im Bereich der Abschiebung und Abschiebungshaft, des Rechtsmittelrechts sowie der Fachkräftezuwanderung:
Im März 2018 hat der Ausschuss unter Mithilfe des Verfassungsrechtsausschusses auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts zu drei Verfassungsbeschwerden Stellung genommen, die das Haftverfahren betreffen. Der DAV hält die Verfassungsbeschwerden für begründet.
Im August 2018 hat der Ausschuss in einer Initiativstellungnahme eine Streichung des asylrechtlichen Sonderrechts zu den Rechtsmitteln vorgeschlagen.
Im September 2018 hat der Ausschuss in einer Stellungnahme Vorschläge zur Einstufung der Staaten Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer krtitisert.
Im November 2018 hat der Ausschuss zum geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz Stellung genommen und insbesondere gefordert, bereits im Bundesgebiet lebende ausreisepflichtige Ausländer besser in den Abbau des Fachkräftemangels einzubinden.
In zwei weiteren Stellungnahmen zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz Schleswig-Holsteins sowie zu EU-Rückführungsrichtlinie hat der Ausschuss zu weitgehende Abschiebungshaft kritisiert. In der Stellungnahme zur Rückführungsrichtlinie hat der Ausschuss zudem die Wahrung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutzes in Asylverfahren bzw. bei der Rückführung gefordert.