Gemeinsames Statement von 33 Organisationen.
Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen:
Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!
Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten Familie, also ihren Kindern, ihrer*m Ehe- oder Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele nach Deutschland geflüchtete Menschen und ihre Familien ist genau das die Realität.
Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit geflüchtete Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben. Doch auch fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus.
Die Familien können nicht länger warten! Entsprechend erneuern 33 unterzeichnende Organisationen exakt ein Jahr nach dem letzten Appell zum Familiennachzug anlässlich des Weltkindertages die Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung des Koalitionsvertrags.
Das ausführliche, gemeinsame Statement, welchem sich auch die AG Migrationsrecht im DAV angeschlossen hat, findet sich hier
Gemeinsames Statement von 55 Organisationen: Appell an die Bundesregierung
Nein zur „Instrumentalisierung“ durch die Hintertür
Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen
Gerade erst haben die EU-Innenminister*innen sich auf verschärfte Grenzverfahren unter Anwendung einer „Fiktion der Nicht-Einreise“ – die absehbar zu Haft oder haftähnlicher Unterbringung führen wird –, auf eine Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ sowie auf einen unzuverlässigen Solidaritätsmechanismus und die weitgehende Beibehaltung des Dublin-Systems geeinigt.
Doch der Tiefpunkt ist noch nicht erreicht: Es wird mit Hochdruck an einer weiteren massiven Verschärfung gearbeitet. Die schwedische EU-Präsidentschaft will noch die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“, (Stand 14. Juni 2023) durchbringen. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Der Verordnungsentwurf, wird aktuell zwischen den EU-Staaten verhandelt.
Vermutlich aus dem Bundesinnenministerium stammt das Papier “Argumente zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“ vom 21.06.2023. Hierin wird versucht, die von den Kritikern der GEAS-Reform vorgetragenen Argumente zu entkräften; PRO ASYL weist zu Recht darauf hin, dass diese Darstellung inhaltlich fehlerhaft ist - was im Vergleich dem einschlägigen Gesetzestext auch deutlich wird.
Die entsprechende Darstellung von PRO ASYL finden Sie anliegend.
Darüber hinaus finden Sie das ausführliche, gemeinsame Statement, welchem sich auch die AG Migrationsrecht im DAV angeschlossen hat, hier.“
05.2023: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes - Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.
Im Vorfeld des kommenden Treffens der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appellieren wir - gemeinsam mit 50 weiteren Organisationen - an die Bundesregierung, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:
- Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
- Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!
- Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!
Für weitere Informationen dürfen wir auf die anliegende Stellungnahme verweisen.
Empfehlungen zu Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Die Regelung des § 104 c AufenthG, das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht, stellt ein neueres „Werkzeug“ des Bundesgesetzgebers dar, um den Aufenthalt von langjährig im Bundesgebiet aufhältigen Menschen unter erleichterten Bedingungen zu legalisieren.
Um den Umgang mit diesem neuen „Instrument“ für den Rechtsanwender zu erleichtern haben die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband, in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden, die anliegenden „Empfehlungen zu Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht“ vom 26.04.2023 veröffentlicht, welche auch die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV unterstützt und seinen Mitgliedern hiermit ebenfalls zur Verfügung stellen möchte
Türkei – DAV bittet Ausländerbehörden um Einrichtung von Notfallbetreuungen
Die aktuelle Lage in der Türkei nach den Erdbeben ist dramatisch. Noch immer gibt es eine Vielzahl von Menschen, die aufgrund abgelaufener Aufenthaltstitel nicht reisen können. Trotz rechtzeitiger Verlängerungsanträge fehlt es an entsprechenden Fiktionsbescheinigungen. Der DAV bittet die Ausländerbehörden, vorübergehend eine Notfallbetreuung einzurichten, damit Menschen zur Unterstützung Angehöriger oder für Trauerfälle kurzfristig in die Türkei reisen können. Den entsprechenden Aufruf finden Sie hier.
02.2023: Gemeinsames Statement von 62 Organisationen – Abschaffung des AsylbLG!
Viele Menschen erhalten in Deutschland aktuell nur Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes – und damit spürbar weniger als das neue Bürgergeld, welches eigentlich ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen soll. Die Arbeitsgemeinschaft Migration im DAV fordert gemeinsam mit mehr als 60 anderen Organisationen, dass künftig gleiche Standards für alle gelten sollen:
Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden!
Für weitere Informationen dürfen wir auf die anliegende Stellungnahme verweisen.
Liebe Mitglieder und Interessierte,
der menschenverachtende Krieg in der Ukraine dauert nun schon bald ein Jahr an. Die Bilder und Berichte, die uns weiterhin täglich erreichen, machen sprachlos. Krieg, mitten in Europa.
- https://www.berlin.de/laf/ankommen/fluechtlinge-aus-der-ukraine/
- https://www.unterkunft-ukraine.de/
- Kriegsflüchtlinge Ukraine: Einreise, Bahnfahrt, Aufenthalt, Arbeit, Sozialrecht, Unterkunft, med. Versorgung, Spenden
Darüber hinaus dürfen wir auf die aktuellen Ausführungen unter Asyl.net verweisen. Auch hier finden sich immer wieder neue und aktuelle Darstellungen zur Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Deutschland, u.a. zur Verlängerung der Einreise- und Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie eine umfassende Sammlung von Informationen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine
Unser ganz besonderer Dank gilt dem Kollegen RA Rolf Stahmann, der mit dem anliegenden Skript Aufenthaltsrechtliche Regelungen für vertriebene Menschen aus der Ukraine im Land Berlin (Stand 10.12.2022) einen echten „Meilenstein“ geschaffen hat, welchen wir unseren Mitgliedern natürlich nicht vorenthalten wollen.
Wir bemühen uns, auf Neuerungen hinzuweisen“
Das „European Legal Network on Asylum“ (ELENA) und der „European Council on Refugees and Exiles“ haben gemeinsam die anliegende Übersicht zur Rechtsprechung des EuGH zu den Richtlinien und Verordnungen des GEAS von den Anfängen bis zum September 2022 herausgebracht.
Diese möchten wir hiermit auch unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen, da sie aufgrund der direkten Verlinkungen zu den jeweiligen Urteilen des Gerichtshofs, eine sehr praktische Arbeitshilfe für die Arbeit von Rechtsanwältinnen im Bereich des Asylrechts darstellt.
Ferner erlauben wir uns an dieser Stelle den Hinweis auf die aktuelle und wöchentlich erscheinenden Rechtsprechungsübersicht von ELENA, „The ELENA Weekly Legal Update (WLU)“, welche man unter dem nachfolgenden Link kostenfrei abonnieren kann.
Filme zum „New Pact on Migration and Asylum“, Deutscher Anwaltstag des DAV 2021
Der „New Pact on Migration and Asylum” der Europäischen Kommission hat den deutschen Anwaltsverein dazu veranlasst, die Situation der Schutzsuchenden vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen filmisch aufzuarbeiten.
Die nachstehend verlinkten Filmsequenzen zum Thema „New Pact on Migration and Asylum“ sind im Rahmen des Deutschen Anwaltstages des DAV 2021 entstanden und setzen sich mit der Thematik in komödiantischer sowie zugleich bedrückender Art und Weise auseinander.
Sie wurden weitgehend von der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des DAV mitfinanziert.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „New Pact on Migration and Asylum“, den politischen Entwicklungen, den einschlägigen Rechtquellen und den Mitwirkenden der Filme.
Neuer Europabericht
In seinem neuen Europabericht (Januar bis Juli 2021) setzt sich Prof. Dr. Holger Hoffmann detailliert mit den neusten und wichtigsten Entwicklungen im europäischen Flüchtlingsrecht auseinander. Dabei werden die aktuelle europäische Rechtsprechung des EGMR sowie des EuGH, aber auch die politischen Entwicklungen im Verbund sowie in einzelnen Ländern der EU genau betrachtet.
Die Umwandlung des Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine "Asylagentur der EU“und die "Lage auf der Balkanroute“ sind hierbei ebenso Thema dieses Berichts wie ein kurzer Kommentar zum "70. Geburtstag" der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention.