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Berlin (DAV). Das Attentat in Solingen ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Betroffenheit über die Tat und die Solidarität mit den Betroffenen darf aber nicht dazu führen, diejenigen anzugreifen, die den staatlich gewährten Rechtsschutz umsetzen. Im Nachgang des Attentats in Solingen greifen verschiedene Medien die Anwältin des festgenommenen Syrers an. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diese Kampagnen scharf. Die Anwaltschaft ist eine Säule des Rechtsstaats; ihre Aufgabe: die Wahrnehmung der Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft. Dass einer Juristin nun zum Vorwurf gemacht wird, sie habe ihre Arbeit zu gut erledigt, ist absurd und gefährlich.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Neue Richter*innenvereinigung (NRV), die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer stehen und streiten für den Rechtsstaat als Grundlage unserer Demokratie.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung plant die Bundesregierung, Abschiebungen unter erleichterten Bedingungen durchführen zu können. Wie dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, ist in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des § 96 AufenthG geplant, was zunächst einmal nichts mit der Erleichterung von Abschiebungen zu tun hat.
Finden Sie hier den gemeinsamen Appell vom 3.11.2023.
Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!
Nein zur „Instrumentalisierung“ durch die Hintertür
Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage.
Die Regelung des § 104 c AufenthG, das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht, stellt ein neueres „Werkzeug“ des Bundesgesetzgebers dar, um den Aufenthalt von langjährig im Bundesgebiet aufhältigen Menschen unter erleichterten Bedingungen zu legalisieren.
Die aktuelle Lage in der Türkei nach den Erdbeben ist dramatisch. Noch immer gibt es eine Vielzahl von Menschen, die aufgrund abgelaufener Aufenthaltstitel nicht reisen können. Trotz rechtzeitiger Verlängerungsanträge fehlt es an entsprechenden Fiktionsbescheinigungen.
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