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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS Anpassungsgesetz) versucht, das nationale Recht an die im Frühjahr 2024 verabschiedeten hochkomplexen Rechtsakte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems anzupassen. Dazu werden zahlreiche Änderungen des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Personenstandsverordnung und der Aufenthaltsverordnung vorgeschlagen. Wegen der Komplexität der Materie und der irritierend kurzen Frist zur Stellungnahme musste sich der Deutsche Anwaltverein auf wenige Punkte des Referentenentwurfes beschränken.
Der Deutsche Anwaltverein schlägt vor, § 12a AufenthG (Wohnsitzregelung) aufzuheben. Die Vorschrift enthält umfangreiche Regelungen, nach denen Ausländern, die erstmals bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erhalten, für drei Jahre Vorgaben für ihre Wohnsitznahme gemacht werden können. Erklärte Absicht des Gesetzgebers war und ist nach dem Wortlaut der Vorschrift die Förderung nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland.
Die menschenrechtliche Lage in Ghana hat sich derart verschlechtert, dass die verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Falle von Ghana jedenfalls derzeit nicht (mehr) erfüllt sind. Dies ergibt sich insbesondere aus der Verabschiedung des Promotion of Proper Human Sexual Rights and Ghanaian Family Values Bill (sog. Gesetz zur Förderung von anständigen menschlichen sexuellen Rechten und ghanaischen Familienwerten) durch das Parlament von Ghana am 28. Februar 2024. Dieses Gesetz lässt die systematische Verfolgung von queeren Menschen in Ghana befürchten, sobald es vom Präsidenten ausgefertigt wird.
Der Referentenentwurf des BMI und BMJ verfolgt das Ziel, die missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft allein zum Zwecke einer ansonsten nicht möglichen Aufenthaltsgewährung der Mutter oder des Putativvaters zu bekämpfen. Dafür konzipiert der Entwurf die Vaterschaftsanerkennung für bestimmte Ausländergruppen völlig neu. An die Stelle der nachträglichen Anfechtung eines bereits erfolgten, als missbräuchlich gewerteten Vaterschaftsanerkenntnisses soll bereits im Vorfeld die Wirksamkeit von einer Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Ohne diese Zustimmung kann für den betroffenen Personenkreis kein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis mehr beurkundet werden.
Berlin (DAV). Das Attentat in Solingen ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Betroffenheit über die Tat und die Solidarität mit den Betroffenen darf aber nicht dazu führen, diejenigen anzugreifen, die den staatlich gewährten Rechtsschutz umsetzen. Im Nachgang des Attentats in Solingen greifen verschiedene Medien die Anwältin des festgenommenen Syrers an. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diese Kampagnen scharf. Die Anwaltschaft ist eine Säule des Rechtsstaats; ihre Aufgabe: die Wahrnehmung der Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft. Dass einer Juristin nun zum Vorwurf gemacht wird, sie habe ihre Arbeit zu gut erledigt, ist absurd und gefährlich.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Neue Richter*innenvereinigung (NRV), die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer stehen und streiten für den Rechtsstaat als Grundlage unserer Demokratie.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung plant die Bundesregierung, Abschiebungen unter erleichterten Bedingungen durchführen zu können. Wie dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, ist in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des § 96 AufenthG geplant, was zunächst einmal nichts mit der Erleichterung von Abschiebungen zu tun hat.
Finden Sie hier den gemeinsamen Appell vom 3.11.2023.
Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!
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