Solingen: Angriffe auf Anwältin nicht hinnehmbar!

Berlin (DAV). Das Attentat in Solingen ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Betroffenheit über die Tat und die Solidarität mit den Betroffenen darf aber nicht dazu führen, diejenigen anzugreifen, die den staatlich gewährten Rechtsschutz umsetzen. Im Nachgang des Attentats in Solingen greifen verschiedene Medien die Anwältin des festgenommenen Syrers an. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diese Kampagnen scharf. Die Anwaltschaft ist eine Säule des Rechtsstaats; ihre Aufgabe: die Wahrnehmung der Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft. Dass einer Juristin nun zum Vorwurf gemacht wird, sie habe ihre Arbeit zu gut erledigt, ist absurd und gefährlich.

„Das Recht auf anwaltliche Vertretung ist aus gutem Grund ein Menschenrecht“, stellt Rechtsanwältin Dr. h.c. Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), klar. Es sei die Aufgabe von Anwältinnen und Anwälten, die ihren Mandanten gewährten Rechte mit den Mitteln des Rechtsstaats durchzusetzen. „Dass nun versucht wird, einer Anwältin vorzuwerfen, dass sie ihre Aufgabe erfüllt hat, zeugt von einem situativ beliebigen Rechtsstaatsverständnis“, so Kindermann.

Der Fakt, dass eine Asylrechts-Anwältin damit wirbt, Abschiebungen von Mandanten verhindert zu haben, wird als negativ dargestellt. „Dabei beweist dies lediglich, dass die Kollegin in verschiedenen Fällen erfolgreich gearbeitet hat“, erklärt die DAV-Präsidentin.  Es kann und darf nicht als Anhaltspunkt für berufliches Fehlverhalten gewertet werden, wenn Anwältinnen und Anwälte auf Grundlage des geltenden Rechts Entscheidungen im Sinne ihrer Mandanten erreichen, also dem Recht zum Durchbruch verhelfen. „Es ist beschämend und entbehrt jeder Grundlage, aus dem Umstand, dass es zahlreiche zufriedene Mandanten gibt, darauf zu schließen, eine Anwältin würde besonders gut ‚Lücken im Gesetz ausnutzen‘.“

„Unser Berufsstand ist unverzichtbar für den Rechtsstaat“
, erinnert die Rechtsanwältin. Anwaltliche Vertretung verhelfe den Betroffenen zu rechtlichem Gehör, verhindere dadurch Fehlurteile und schütze im Rahmen des bestehenden Rechts vulnerable Gruppen. „Dass Anwältinnen und Anwälte, die sich für die Rechte anderer Menschen einsetzen, nun als Steigbügelhalter für Terroristen gezeichnet werden, ist unseriös und eine aus totalitären Staaten bekannte Argumentation“, macht Kindermann deutlich. Gerade Migrationsrechtler seien oft aus Überzeugung von der besonderen Schutzbedürftigkeit ihrer Mandantinnen und Mandanten in ihrem Rechtsgebiet tätig und ohnehin bereits zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt. Das dürfe durch die Medien nicht noch weiter befeuert werden.

 

Pressemitteilung des Deutschen Anwaltverein vom 29.08.2024

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