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Der Deutsche Anwaltverein schlägt vor, § 12a AufenthG (Wohnsitzregelung) aufzuheben. Die Vorschrift enthält umfangreiche Regelungen, nach denen Ausländern, die erstmals bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erhalten, für drei Jahre Vorgaben für ihre Wohnsitznahme gemacht werden können. Erklärte Absicht des Gesetzgebers war und ist nach dem Wortlaut der Vorschrift die Förderung nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland.
Seit August 2023 liegt nun eine durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veranlasste und von ihm publizierte wissenschaftliche Evaluation mit der Einschätzung vor, dass die Wohnsitzregelung sehr wahrscheinlich nicht integrationsfördernd ist. Damit besteht nach Auffassung des Deutsches Anwaltvereins weder eine Rechtfertigung für die mit der Wohnsitzregelung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, noch eine Grundlage der Regelung im geltenden oder im kommenden Unionsrecht. Nicht nur aus diesen rechtlichen, sondern auch aus praktischen Gründen – Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis – kann die Vorschrift nicht weiter aufrechterhalten bleiben. Mit der Aufhebung des § 12a AufenthG können flankierende gesetzliche Maßnahmen ebenfalls keinen Bestand mehr haben.
Nähere Einzelheiten bitten wir der ausführlich begründeten Stellungnahme zu entnehmen, abrufbar hier.
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