Empfehlungen zu Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Die Regelung des § 104 c AufenthG, das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht, stellt ein neueres „Werkzeug“ des Bundesgesetzgebers dar, um den Aufenthalt von langjährig im Bundesgebiet aufhältigen Menschen unter erleichterten Bedingungen zu legalisieren.

Um den Umgang mit diesem neuen „Instrument“ für den Rechtsanwender zu erleichtern haben die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband, in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden, die anliegenden „Empfehlungen zu Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht“ vom 26.04.2023 veröffentlicht, welche auch die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV unterstützt und seinen Mitgliedern hiermit ebenfalls zur Verfügung stellen möchte.

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