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Die menschenrechtliche Lage in Ghana hat sich derart verschlechtert, dass die verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Falle von Ghana jedenfalls derzeit nicht (mehr) erfüllt sind. Dies ergibt sich insbesondere aus der Verabschiedung des Promotion of Proper Human Sexual Rights and Ghanaian Family Values Bill (sog. Gesetz zur Förderung von anständigen menschlichen sexuellen Rechten und ghanaischen Familienwerten) durch das Parlament von Ghana am 28. Februar 2024. Dieses Gesetz lässt die systematische Verfolgung von queeren Menschen in Ghana befürchten, sobald es vom Präsidenten ausgefertigt wird.
Angesichts der zu erwartenden Dauer des zur Streichung von Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens sollte die Bundesregierung unverzüglich Gebrauch von der Möglichkeit machen, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Ghana für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt.
Nähere Einzelheiten bitten wir der ausführlich begründeten Stellungnahme zu entnehmen, abrufbar hier.
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