Der Deutsche Anwaltverein ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Er repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Es sind 252 örtliche Anwaltvereine im In- und Ausland davon 12 Auslandsvereine in Belgien, 2 Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Tschechien. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 62.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen. Der DAV schöpft seine Kraft aus der Freiwilligkeit des Zusammenschlusses und dem Engagement der örtlichen Anwaltvereine und Landesverbände sowie maßgeblich auch aus seinen Arbeitsgemeinschaften.
Der DAV setzt sich für die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Anwaltschaft ein. Als bundesdeutsche Solidargemeinschaft der Anwaltschaft leistet der DAV berufs- und rechtspolitische Arbeit.
Über seine 40 Ausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches Know-how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel.
Sind Sie Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und interessieren sich für eine Mitgliedschaft beim Deutschen Anwaltverein? Dann informieren Sie sich hier über die Vorteile.