Aktuell

Gemeinsame Stellungnahme von 52 Organisationen 

Kriminalisierung von Seenotretter*innen verhindern!

 

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung plant die Bundesregierung, Abschiebungen unter erleichterten Bedingungen durchführen zu können. Wie dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, ist in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des § 96 AufenthG geplant, was zunächst einmal nichts mit der Erleichterung von Abschiebungen zu tun hat. Mit diesen versteckten Änderungen im Aufenthaltsgesetz versucht die Bundesregierung offensichtlich, Fluchthelfer*innen zu kriminalisieren. Von diesen Änderungen betroffen sind potenziell Seenotretter*innen, aber auch andere Menschenrechtsverteidiger*innen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst. Denn nach § 96 Abs. 4, Abs. 1 Nr. 1 b AufenthG nF dürften Seenotretter:innen den Straftatbestand des Hilfeleisten zur Einreise nach erfüllen, indem sie gerettete Personen in einen anderen EU-Staat, wie z.B. Italien, ausschiffen. 

 

Im Verbund mit 51 weiteren Organisationen fordern wir die Bundesregierung daher auf, die geplante Ausweitung des § 96 AufenthG zurückzunehmen und eine humanitäre Klausel in das Gesetz aufzunehmen.

 

Die weiteren Details können der anliegenden gemeinsamen Stellungnahme entnommen werden.

 


Die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV und über 150 weitere Organisationen protestieren gemeinsam gegen sozialrechtliche Verschärfungen für Geflüchtete und machen deutlich: Die Menschenwürde gilt für alle!

 

Finden Sie hier den gemeinsamen Appell vom 3.11.2023.

 

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Alle Kinder haben dieselben Rechte – Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

 

Berlin, 27.09.2023. Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

 

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

 

Hintergrund:

 

  1. Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
  2. Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
  3. Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.
  4. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

 

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

 

  1. Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  2. ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
  3. AWO Bundesverband e.V.
  4. Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
  5. Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
  6. Der Paritätische Gesamtverband
  7. Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
  8. Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  9. Diakonie Deutschland
  10. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  11. Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  12. JUMEN e.V
  13. Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
  14. PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
  15. Save the Children Deutschland e.V.
  16. SOS-Kinderdorf e.V.
  17. Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  18. terre des hommes Deutschland e.V.
  19. Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  20. Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
  21. Volksolidarität Bundesverband e.V.
  22. World Vision Deutschland e.V.
  23. Zukunftsforum Familie e.V.

 


Gemeinsames Statement von 33 Organisationen.

 

Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen:

 

Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!

 

Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten Familie, also ihren Kindern, ihrer*m Ehe- oder Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele nach Deutschland geflüchtete Menschen und ihre Familien ist genau das die Realität.

 

Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit geflüchtete Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben. Doch auch fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus.

 

Die Familien können nicht länger warten! Entsprechend erneuern 33 unterzeichnende Organisationen exakt ein Jahr nach dem letzten Appell zum Familiennachzug anlässlich des Weltkindertages die Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung des Koalitionsvertrags.

 

Das ausführliche, gemeinsame Statement, welchem sich auch die AG Migrationsrecht im DAV angeschlossen hat, findet sich hier


Gemeinsames Statement von 55 Organisationen: Appell an die Bundesregierung

 

Nein zur „Instrumentalisierung“ durch die Hintertür

Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen

 

Gerade erst haben die EU-Innenminister*innen sich auf verschärfte Grenzverfahren unter Anwendung einer „Fiktion der Nicht-Einreise“ – die absehbar zu Haft oder haftähnlicher Unterbringung führen wird –, auf eine Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ sowie auf einen unzuverlässigen Solidaritätsmechanismus und die weitgehende Beibehaltung des Dublin-Systems geeinigt.


Doch der Tiefpunkt ist noch nicht erreicht: Es wird mit Hochdruck an einer weiteren massiven Verschärfung gearbeitet. Die schwedische EU-Präsidentschaft will noch die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“, (Stand 14. Juni 2023) durchbringen. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Der Verordnungsentwurf, wird aktuell zwischen den EU-Staaten verhandelt.

 

Vermutlich aus dem Bundesinnenministerium stammt das Papier “Argumente zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“ vom 21.06.2023. Hierin wird versucht, die von den Kritikern der GEAS-Reform vorgetragenen Argumente zu entkräften; PRO ASYL weist zu Recht darauf hin, dass diese Darstellung inhaltlich fehlerhaft ist - was im Vergleich dem einschlägigen Gesetzestext auch deutlich wird.

 

Die entsprechende Darstellung von PRO ASYL finden Sie anliegend.

 

Darüber hinaus finden Sie das ausführliche, gemeinsame Statement, welchem sich auch die AG Migrationsrecht im DAV angeschlossen hat, hier.“

 


05.2023: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes - Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

 

Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.

 

Im Vorfeld des kommenden Treffens der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appellieren wir - gemeinsam mit 50 weiteren Organisationen - an die Bundesregierung, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:


  1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
  2. Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!
  3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!

 

Für weitere Informationen dürfen wir auf die anliegende Stellungnahme verweisen.

 


Empfehlungen zu Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

 

Die Regelung des § 104 c AufenthG, das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht, stellt ein neueres „Werkzeug“ des Bundesgesetzgebers dar, um den Aufenthalt von langjährig im Bundesgebiet aufhältigen Menschen unter erleichterten Bedingungen zu legalisieren.

Um den Umgang mit diesem neuen „Instrument“ für den Rechtsanwender zu erleichtern haben die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband, in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden, die anliegenden „Empfehlungen zu Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht“ vom 26.04.2023 veröffentlicht, welche auch die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV unterstützt und seinen Mitgliedern hiermit ebenfalls zur Verfügung stellen möchte

 


Türkei – DAV bittet Ausländerbehörden um Einrichtung von Notfallbetreuungen


Die aktuelle Lage in der Türkei nach den Erdbeben ist dramatisch. Noch immer gibt es eine Vielzahl von Menschen, die aufgrund abgelaufener Aufenthaltstitel nicht reisen können. Trotz rechtzeitiger Verlängerungsanträge fehlt es an entsprechenden Fiktionsbescheinigungen. Der DAV bittet die Ausländerbehörden, vorübergehend eine Notfallbetreuung einzurichten, damit Menschen zur Unterstützung Angehöriger oder für Trauerfälle kurzfristig in die Türkei reisen können. Den entsprechenden Aufruf finden Sie hier.

 



Neuer Europabericht

 

In seinem neuen Europabericht (Januar bis Juli 2021) setzt sich Prof. Dr. Holger Hoffmann detailliert mit den neusten und wichtigsten Entwicklungen im europäischen Flüchtlingsrecht auseinander. Dabei werden die aktuelle europäische Rechtsprechung des EGMR sowie des EuGH, aber auch die politischen Entwicklungen im Verbund sowie in einzelnen Ländern der EU genau betrachtet.

Die Umwandlung des Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine "Asylagentur der EU“und die "Lage auf der Balkanroute“ sind hierbei ebenso Thema dieses Berichts wie ein kurzer Kommentar zum "70. Geburtstag" der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention.

 

 

Arbeitsgemeinschaft

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